Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.04.2010

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18362
OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10 (https://dejure.org/2010,18362)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.06.2010 - 3 B 132/10 (https://dejure.org/2010,18362)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 3 B 132/10 (https://dejure.org/2010,18362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertretungszwang im Verfahren der Anhörungsrüge nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Anerkenntnis vorformulierter Erklärungen nach Bestellung zum Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der Anhörungsrüge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3050
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 21.04.2010 - 3 B 123/10

    Ausschluss der Öffentlichkeit der Sitzung eines Gemeindeparlaments

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10
    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. April 2010 - 3 B 123/10 - wird als unzulässig verworfen.

    Die gemäß § 152 a VwGO erhobene Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den ihr nach eigenen Angaben am 24.4.2010 zugestellten Beschluss des Senats vom 21.4.2010 - 3 B 123/10 - ist unzulässig.

    Eine Verletzung des Anspruchs der Antragstellerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen mangelnder Beachtung ihres Vortrages in dem Ausgangsverfahren 3 B 123/10 kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil auch in diesem Verfahren Vortrag von Seiten eines postulationsfähigen Bevollmächtigten der Antragstellerin nicht erfolgt ist, obgleich die Antragstellerin auch in diesem Ausgangsverfahren bereits mit der Eingangsverfügung auf das Bestehen des Vertretungszwangs nach § 67 Abs. 1 VwGO hingewiesen worden war.

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10
    BVerwG, Beschluss vom 11.2.1992 - 7 B 16/92 -, zitiert nach juris; ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Beschluss vom 6.9.1965 - VI C 57.63 - = BVerwGE 22, 38; ebenso Kopp, a.a.O., § 67 Rdnr. 41 und Bader a.a.O., § 67 Rdnr. 4.
  • BVerwG, 11.02.1992 - 7 B 16.92

    Formerfordernisse einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung oder

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10
    BVerwG, Beschluss vom 11.2.1992 - 7 B 16/92 -, zitiert nach juris; ständige Rechtsprechung seit BVerwG, Beschluss vom 6.9.1965 - VI C 57.63 - = BVerwGE 22, 38; ebenso Kopp, a.a.O., § 67 Rdnr. 41 und Bader a.a.O., § 67 Rdnr. 4.
  • VGH Bayern, 04.10.2011 - 7 ZB 11.2240

    Bezugnahme des Prozessbevollmächtigten im Anhörungsrügeverfahren auf Ausführungen

    Für die dem Prozessbevollmächtigten durch § 67 Abs. 4 VwGO aufgegebene eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs ist die bloße Bezugnahme auf Ausführungen nicht postulationsfähiger Verfahrensbeteiligter oder deren unveränderte Übernahme ohne erkennbare eigenständige Würdigung grundsätzlich nicht ausreichend (BVerwG vom 6.9.1965 BVerwGE 22, 38/39 f. und vom 19.8.1993 Az. 6 B 42.93 ; OVG Saarl vom 14.6.2010 NJW 2010, 3050; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 12 zu § 67; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Auflage 2011, RdNr. 40 zu § 67; Hartung in Posser/Wolff, VwGO, 1. Auflage 2008, RdNr. 53 zu § 67; Bader in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO 5. Auflage 2011, RdNr. 24 zu § 67).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2020 - 4 MB 16/20

    Vertretungszwang für Streitwertfestsetzungsbeschwerde; dauerhafter

    Die bloße Anzeige, die Vertretung der rechtlichen Interessen übernommen zu haben, wahrt den Vertretungszwang nicht (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 14.06.2010 - 3 B 132/10 -, juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 A 85/20

    Vertretungszwang im Anhörungsrügeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht

    Sie hat die Anhörungsrüge ohne Beachtung des gemäß § 152a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. § 67 Abs. 4 VwGO auch im Verfahren der Anhörungsrüge vor dem Oberverwaltungsgericht geltenden Vertretungszwangs erhoben.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2010 - 3 B 132/10 -, so juris).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 4 PA 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14860
OVG Niedersachsen, 12.04.2010 - 4 PA 88/10 (https://dejure.org/2010,14860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2010 - 4 PA 88/10 (https://dejure.org/2010,14860)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2010 - 4 PA 88/10 (https://dejure.org/2010,14860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels vollständig ausgefüllter Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 148 Abs. 1 VwGO; § 166 VwGO; § 117 Abs. 2 S. 1 ZPO
    Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Erklärung sowie der fehlenden Belege durch den Senat unter Fristsetzung bei Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Beschluss wegen Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufforderung an den Beschwerdeführer zur Vorlage einer vollständig ausgefüllten Erklärung sowie der fehlenden Belege durch den Senat unter Fristsetzung bei Zurückweisung der Beschwerde gegen einen Beschluss wegen Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3050 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2010, 743
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20

    Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe;

    Daher musste sich der Klägerin die Notwendigkeit, eine vollständig ausgefüllte Erklärung nachzureichen, geradezu aufdrängen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.04.2010 - 4 PA 88/10 -, juris Rn. 4; und Beschluss vom 01.07.2010 - 2 PA 238/10 -, juris Rn. 4), was vorliegend jedoch bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht erfolgte.
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2010 - 2 PA 238/10

    Gewährung von Prozesskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlicher

    Daher musste sich dem Kläger die Notwendigkeit, eine vollständig ausgefüllte Erklärung nachzureichen, geradezu aufdrängen, und ihm musste bewusst sein, dass die Übersendung lediglich einiger Belege nicht ausreicht (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.2010 - 4 PA 88/10 -, juris Langtext Rdnr. 4).
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